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   BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81   

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BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81 (https://dejure.org/1983,5515)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1983 - 9 C 999.81 (https://dejure.org/1983,5515)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1983 - 9 C 999.81 (https://dejure.org/1983,5515)
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  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81
    Die statthafte Revision (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) ist frist- und formgerecht eingelegt.

    Der Senat hat aus dem in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungszweck, seiner Entstehungsgeschichte und nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen gefolgert, daß die Regelung offensichtlich unzulässige Klagen erst recht erfassen will, weil andernfalls das mit der Neuregelung verfolgte Ziel gerade bei unzulässigen, also in besonderem Maße aussichtslosen Klagen verfehlt würde, sollte dem Kläger hier der volle Instanzenzug erhalten bleiben (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81
    Ein solches Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist nach § 85 Abs. 2 ZPO gemäß der Verweisung in § 173 VwGO in Verwaltungsstreitverfahren auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten der betroffenen Partei zurechenbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120, mit weiteren Nachweisen).

    Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, daß seine Mitteilungen den Mandanten zuverlässig und rechtzeitig erreichen (st. Rspr., vgl. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - a.a.O. und Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 167.82 - DÖV 1983, 248).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81
    Ein solches Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist nach § 85 Abs. 2 ZPO gemäß der Verweisung in § 173 VwGO in Verwaltungsstreitverfahren auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten der betroffenen Partei zurechenbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81
    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81
    Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, daß seine Mitteilungen den Mandanten zuverlässig und rechtzeitig erreichen (st. Rspr., vgl. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - a.a.O. und Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 167.82 - DÖV 1983, 248).
  • BVerwG, 02.02.1972 - VI B 50.71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe der Beschwerdeschrift am

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81
    Mit Recht hat die Vorinstanz die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO nicht gewährt, weil nach den vorgetragenen Tatsachen zur Rechtfertigung der Verspätung ein Verschulden der damaligen Prozeßbevollmächtigten des Klägers nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1972 - BVerwG 6 B 50.71 - VerwRspr. 24, 767 - DÖV 1972, 798).
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